Hallöchen, damit ihr mal einen kleinen Einblick in die Ausbildung in einem Finanzamt bekommt, möchte ich euch ein wenig über den Aufbau und der Tätigkeit in meiner Ausbildung erzählen. Vielleicht kann ich euch diese ja ein wenig schmackhaft machen. Lest euch die ganze Sache einfach mal durch wenn ihr interesse habt oder euch das Berufsfeld ein wenig interessiert.
Die Ausbildung kann sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst der Steuerverwltung gemacht werden, jedoch gibt es einige Unterschiede. Deshalb bemühe ich mich die beiden Gruppen ein wenig zu trennen.
Zuerst einmal jedoch die Voraussetzungen die ihr mitbringen solltet:
Ausbildung der Beamten im mittleren Dienst (Steueranwärter)
- Abschluss der 10. Klasse einer Realschule bzw. Polytechnischen Oberschule (mittlere Reife) außerdem wird jedes Jahr ein Mindestnotendurchschnitt verlangt, der jedesmal varriert. Im Jahr 2005 war dieser bei 2,5 und im Jahr 2006 bei 3,0.
- das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet
- gesundheitlich als auch nach seiner Persönlichkeit für eine künftige Verwendung als Beamter geeignet
Ausbildung der Beamten im gehobenen Dienst (Finanzanwärter)
- Abitur oder Zeugnis der Fachhochschulreife der Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, ebenfalls wieder mit Mindestnotendurchschnitt. 2005 lag dieser bei 2,5 und 2006 bei 3,0
- das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet
- gesundheitlich als auch nach seiner Persönlichkeit für eine künftige Verwendung als Beamter geeignet
Ablauf der Ausbildung der Steueranwärter:
Die Ausbildung umfasst einen Zeitraum von 24 Monaten. Sie gliedert sich in:
1. fachtheoretische Ausbildung (8 Monate)
2. berufspraktische Ausbildung (16 Monate)
Sie endet mit der Laufbahnprüfung.
Ablauf der Ausbildung (Studiengang) der Finanzanwärter:
Hier beträgt der Zeitraum 36 Monate und gliedert sich in:
1. Fachstudien (21 Monate)
2. berufspraktische Studienzeit (15 Monate)
Sie endet mit der Laufbahnprüfung, wobei man hier noch eine Zwischenprüfung schreibt.
Der Steuerbeamte hat die Möglichkeit, vertieft Einblick in wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse verschiedener Wirschaftsbereiche zu nehmen, ihre Entwicklung unmittelbar mitzuerleben und zu werten. Jedoch das Steuergeheimnis beachten ^^
Die Tätigkeiten sind vielfältig und werden hauptsächlich in folgenden Arbeitsgebieten ausgeübt:
Sachgebiet Festsetzung:
Hier werden sowohl Steuererklärungen von Arbeitnehmern, als auch der gewerbetreibenden Unternehmen, Freiberufler usw. anhand der beigefügten Bilanzen und Belege geprüft, die entstandene Steuer ermittelt und durch einen Bescheid festgesetzt. Der Steuerbeamte muss über Kentnisse im Steuerrecht verfügen , Anträge bearbeiten und Rechtsbehelfe entscheiden.
Sachgebiet Erhebung:
Die wesentliche Aufgabe in diesem Bereich ist es, die festgesetzte Steuer zu erheben. Das heißt im Klartext, das Steuerschulden durch die Vollzieher im Außendienst eingetrieben werden und durch Sachbearbeiter im Innendienst die entsprechenden Aufträge erteilt werden.
Bewertungs- und Grundsteuerstelle:
Grundstücke werden hier durch die entsprechenden Beamten bewertet und ein sogenannter Einheitswert festgestellt. Aus diesem Wert wird dann die Grundsteuer berechnet. Die Steuerbeamten werden hier ausschließlich im Innendienst eingesetzt.
Betriebsprüfung:
Dies ist ein Tätigkeitsbereich der grundsächlich dem gehobenen Dienst vorbehalten ist, jedoch können erfahrene und bewährte Dienstkräfte des mittleren Dienstes als Kleinbetriebsprüfer tätig werden. In regelmäßigen Abständen werden die Betriebe geprüft. Dabei richtet sich das hauptaugenmerk auf die Besteuerungsgrundlagen der Betriebe. Darüberhinaus ist im Umgang mit dem Steuerpflichtigen, menschliches Einfühlungsvermögen sowie Durchsetzungsvermögen erforderlich. Die Tätigkeiten der Betriebsprüfer werden weitgehend selbständig durchgeführt und gehören zu den abwechslungsreichsten Augaben , die die Steuerverwaltung zu bieten hat.
Rechtsbehelfstellen:
Fälle, bei denen die Steuerpflichtigen Rechtsbehelfe eingelegt haben und bei denen im Sachgebiet Festsetzung keine Abhilfe erziehlt werden konnte, werden zur weiteren Bearbeitung an die rechtsbehelfstelle abgegeben.
Die o.g. Tätigkeiten werden zum größten Teil in der Ausbildung durchlaufen, wobei die Betriebsprüfung und die Rechtsbehelfstelle nur in der Ausbildung des gehobenen Dienstes Anwendung finden.
Also im großen und ganzen ist die Ausbildung perfekt für sogenannte Büromenschen (Leute die gerne sitzen :P und großes interesse am verwalten haben). Zudem wird man mit Anfang der Ausbildung verbeamtet (Beamter auf Wiederuf) und zieht daraus viele Vorteile, wie z.B. die Befreiung von Zahlung an Pflege- , Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Außerdem besteht die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen und das ist günstiger als eine gesetzliche Versicherung.
Am besten jedoch ist das Gehalt :P
Steueranwärter: 817,66€ (wobei nur 0,66€ vom Brutto abgezogen werde)
Finanzanwärter: 866,24€ (hier weiß ich nicht genau was vom Brutto abgezogen wird)
Tipps zum Vorstellungsgespräch:
Wenn ihr zu dem o.g. Gespräch eingeladen werdet, liest euch das beigefügte, grüne Heftchen sehr gründlich durch, denn daraus werden Fragen kommen.
Solltet ihr so gut wie eingestellt sein, dann wählt kein Finanzamt für Körperschaften für die praktische Berufsausbildung. Da ist es zwar ganz locker, aber mangels Arbeit vergeht die Zeit nur langsam.
Ich hoffe ihr kommt damit etwas weiter!
Gruß,
Mac Monaysac






