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Autor Thema: Wunschgehalt in der Ausbildung  (Gelesen 8928 mal)
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Manuel
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« am: 19. Juli 2007, 10:55:01 »

Huhu,

was wäre denn euer Wunschgehalt für eure Ausbildung. Jetzt mal realistisch gesehen wink

Oder ist euch das Gehalt in der Ausbildung erstmal gar nicht so wichtig? Einige werden wahrscheinlich eh noch zu Hause wohnen und von daher spielt das Geld ja dann gar nicht so eine große Rolle.

Ich kenne aber auch genug Leute, die ihre Ausbildung nicht zuletzt aufgrund des Gehaltes gewählt haben.

Gruß, Manu
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Don_Maikey
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« Antwort #1 am: 08. August 2007, 09:14:48 »

Wuuuuunschgehalt also  grin
ne mal im Ernst, da ich schon in meinen eigenen 4 Wänden wohne, würde ich schon so 600-800 Euro verdienen wollen.
Jedoch ist es nicht so und so wird es wahrscheinlich auch nur mein Wunschgehalt bleiben ...

mfg
Don_Maikey
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Was ist denn wohl am 07.07.2007 ? =)
Manuel
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« Antwort #2 am: 10. August 2007, 19:36:43 »

Also brutto ist das ja sogar bei manchen Ausbildungen drin, aber netto sind das dann wohl nur noch sehr wenige.

Wenn es nicht gerade eine "Vertreter-Ausbildung" ist, wüsste ich nicht, wo man noch so viel verdienen kann.
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DjHawkH
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« Antwort #3 am: 19. August 2007, 12:30:51 »

Ich finde in der Ausbildung sollte man auch nicht so viel verdienen. Mann sollte bedenken, dass der Betrieb ja einem schon die Möglichkeit bietet einen Beruf zu erlernen, das ist heutzutage auch schon viel Wert.

Das ist auch bei vielen Betrieben der Ausschlaggebende Grund, nicht auszubilden! Azubis sind viel zu teuer!

Wenn man sich überlegt, dass man früher noch Lehrgeld zahlen musste, finde ich die Vergütungen in einigen Ausbildungsberufen heute sogar zu hoch.

Die Ausbildungsvergütung ist ja auch nicht dazu da, um Geld zu sparen oder im Luxus zu leben. Sie soll nur die Ausgaben decken, die durch die Ausbildung anfallen!

Nehmen wir mal mich als Beispiel:
Ich habe eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelandel gemacht. Habe im ersten Jahr (glaube ich) 500,- netto gehabt.
Dafür musste ich mir meine Auto finanzieren, Versicherung, Steuern, Sprit, Reparatur,etc. Außerdem ist mein Betrieb 40 km von mir entfernt, also 80 km Strecke. Ich bin auch mit dem Geld ausgekommen, auch wenn es manchmal nicht leicht war.

Positivier Nebeneffekt. Mann lernt mit Geld unzugehen und schätzt das, was man verdient!
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Manuel
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« Antwort #4 am: 19. August 2007, 13:18:52 »

Da muss ich dir voll zustimmen.  thumbup:

Wobei ich finde, dass manche Vergütungen schon gerechtfertigt sind. Denn selbst in der Ausbildung übernimmt man ja oft schon die Aufgaben eines fest Angestellten. Und davon profitiert das Unternehmen ja dann auch. Klar haben die auch eine große Aufgabe übernommen, einen auszubilden, und haben damit vielleicht auch bisschen mehr Stress. Deshalb finde ich auch, dass das Ausbildungsgehalt nicht zu hoch sein sollte.

Außerdem ist die teilweise zu hohe Vergütung auch ein Grund dafür, nicht zu studieren und erstmal Geld zu verdienen...
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TrippleM
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« Antwort #5 am: 19. August 2007, 22:25:08 »

Also ich hab jetzt dann im 1. Lehrjahr um die 600€ netto, und bin selber überrascht gewesen wie ich so nen hohen Betrag auf dem Vertrag gesehen hab  grin - Bin voll zufrieden damit. Muss zwar auch ne Wohnung davon finanzieren, aber das geht schon.
Einziger Nachteil ist, dass man wenn man zu viel verdient kein Kindergeld mehr bekommt...
Ab dem 3. Lehrjahr bekomm ich (bzw. meine Eltern) z.B. keins mehr... da würde ich ehrlich gesagt lieber weniger Ausbildungsvergütung bekommen.  gruebel
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crackwriter
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« Antwort #6 am: 19. August 2007, 23:27:53 »

hi, ich weiß ja nicht wie es bei ausbildungsverträgen ist aber rede einfach mit deinem Arbeitgeber und sage ihnen, du möchtest etwas weniger und erkläre ihnen das dann auch. Ich habe jedenfalls schon von Ausgelernten gehört(im Vertrieb) dass sie eine gehaltserhöhung erst ein jahr später wollten, weil sie ansonsten in eine andere Steuerklasse gerutscht wären und am Ende weniger verdient hätten.
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DjHawkH
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« Antwort #7 am: 20. August 2007, 08:31:21 »

Einziger Nachteil ist, dass man wenn man zu viel verdient kein Kindergeld mehr bekommt...
Ab dem 3. Lehrjahr bekomm ich (bzw. meine Eltern) z.B. keins mehr... da würde ich ehrlich gesagt lieber weniger Ausbildungsvergütung bekommen.  gruebel

Das Problem hatte ich auch, dass ich zu viel vedient hatte. Wenn man über 7400 € im Jahr verdien wird einem das Kindergeld gestrichen, was auch noch mal gute 1500 € sind.

Ich habe die 1500 € für ein Jahre nachbezahlt bekomme, weil ich extrem hohe Werbungskosten hatte (wegen der weiten Entfernung zum Betrieb). Zu den Werbungskosten zählen auch Arbeitsmaterial (z.B. Schuhe, "Blaumann", sogar Fachzeitschriften, die dem Beruf dienen!) Also, Kontoauszüge immer gut aufbewahren! Wollen die nämlich als Nachweis haben, Rechnung reicht dennen nicht, könnte ja auch von jemand anderem sein.

Und somit war ich wieder unter die Bemessungsgrenze von 7400 € gefallen und haben eine Nachzahlung erhalten.

Muss man einfach mal versuchen, auch wenn es grade so an der Grenze ist.
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Manuel
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« Antwort #8 am: 20. August 2007, 21:58:21 »

Denn Tipp mit den Werbungskosten hätte ich jetzt auch gebracht. Super Hinweis DjHawkH  thumbup:

Da kann man immer ein bisschen Tricksen. Muss man mal im Internet ein wenig googlen und dann findet man, was man davon alles absetzen kann und dann rutscht man recht schnell wieder unter die Grenze, außer man verdient wirklich sehr viel mehr.
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« Antwort #9 am: 21. August 2007, 01:57:42 »

Viele Leute bekommen für ihre Ausbildung gar kein Geld, mal abgesehen vom staatlichen Bafög.  Doch auch dies ist nicht gewiss, wie z.B. bei meiner Freundin die Medizinisch-Technische-Laboratoriumsassistenz lernt.  Auch wenn es "nur" eine schulische Ausbildung ist, bin ich der festen Überzeugung, dass sie mehr dafür macht als 70 % aller Auszubildenden in "bezahlten" Lehren. 

Aber sowas kann man wohl nicht ändern, was mich bei der heutigen Gesellschaft eigentlich auch nicht mehr wundert.

Einige Freunde von mir lernen bei der Post oder Bosch und verdienen dort im 1. Lehrjahr über 900 € brutto ...
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Mac Moneysac
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« Antwort #10 am: 11. September 2007, 12:30:55 »

Zitat
Denn Tipp mit den Werbungskosten hätte ich jetzt auch gebracht. Super Hinweis DjHawkH  thumbup:

Da kann man immer ein bisschen Tricksen. Muss man mal im Internet ein wenig googlen und dann findet man, was man davon alles absetzen kann und dann rutscht man recht schnell wieder unter die Grenze, außer man verdient wirklich sehr viel mehr.

Mit meiner Ausbildungsvergütung war ich supper zufiereden. Das waren monatlich 817, 66 Euro Brutto und 817,- Euro netto, da ich als Beamter keine Sozialabgaben leisten musste.  Somit ist nur Lohnsteuer runter gegangen. Auserdem kam noch das gute alte Weihnachtsgeld i.H.v. 200,- Euro dazu.

Also ich hatte im letzten Jahr ca. 10.000 Euro brutto = netto auf die hand und habe trotz allem noch Kindergeld bekommen. Aber das lag sicherlich an meiner Ausbildung die ich beim Finanzamt gemacht habe. Denn diese komischen Familienkassen richten sich alle nach dem Einkommensteuergesetz womit ich natürlich tagtäglich zu tun hatte. Da gibbt es nähmlich so einige Tricks und Kniffe die man als Autonormalverbraucher nich unbedingt kennt.

Wenn also diesbezüglich noch fragen an mich sind, wo es um Werbungskosten geht, stehe ich gerne mit provessionellen Auskünften bereit, schreibt mich einfach mal an.
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Manuel
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« Antwort #11 am: 13. September 2007, 11:43:06 »

Wird denn das Bruttogehalt oder das Nettogehalt für die Berechnung des Kindergeldes herangezogen?
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« Antwort #12 am: 13. September 2007, 12:42:58 »

Also im Einkommensteuergesetz ist das ein bisschen dürftig formuliert. Hier wird nähmlich von Einkünften und Bezügen gesprochen, diese dürfen nicht über (zurzeit) 7680,- Euro liegen. Bei der Berechnung geht man erst vom Brutto aus, jedoch werden davon Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen und der Rest darf eben nicht über 7680,- Euro liegen.

Interessant ist hierbei, dass unter anderem auch Bafög ein Bezug ist und in die Berechnung einfließt ( jedoch nur zu 50 %, bei Schülern zu 100%)
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Manuel
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« Antwort #13 am: 13. September 2007, 18:39:15 »

Naja Einkünfte und Bezüge sind ja echt bissl dürftig formuliert.

Frag mich nur wie das bei dir geht. Ich meine du hast ja bissl über 800 Euro netto gehabt und trotzdem Kindergeld bekommen, weil brutto = netto war.

Wenn jetzt aber einer, der nicht gerade im öffentlichen Dienst arbeitet auf 800 Netto kommen will, dann hat er ja locker über 1000 Euro brutto. Nur der wird dann bestimmt kein Kindergeld mehr kriegen oder? Obwohl er ja genauso viel auf dem Konto hat...
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« Antwort #14 am: 19. September 2007, 20:09:16 »

Wenn also diesbezüglich noch fragen an mich sind, wo es um Werbungskosten geht, stehe ich gerne mit provessionellen Auskünften bereit, schreibt mich einfach mal an.

Hiho, ich hätte noch eine oder mehrere Fragen:

Mein Vater war heut bei der Familienkasse, und die haben gesagt, dass ich meine Wohnung (die ich mir wegen der Ausbildung geholt habe) nicht als Werbungskosten absetzen kann. Wenn ich jetzt jeden Tag die 80Km Hin- und zurück fahren würde könnte ich das absetzen, aber die Wohnung nicht o_O' - stimmt das wirklich so oder haben die Mist erzählt?

Was kann ich noch alles absetzen, um z.B. im 3. Lehrjahr immernoch Kindergeld zu bekommen?

Hier mal was ich verdiene, damit mir evtl. besser geholfen werden kann:

Ausbildungsvergütung ab 1.9.2007: 748€
Arbeitnehmer-Anteil Sozialversicherung: 21,01%
Erhöhung im Laufe der weiteren Ausbildung auf:
761€ (ab1.6.08)
803€ (ab 1.9.08)
856€ (ab 1.9.09)
894€ (ab 1.9.10)

Zusätzliche Leistungen:

11/07 ca. 187€ | 12/07 ca. 172€
06/08 ca. 525€ | 11/08 ca. 281€
06/09 ca. 554€ | 11/09 ca. 385€
06/10 ca. 590€ | 11/10 ca. 492€

Bin für alle Tipps und Antworten sehr dankbar!
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