hiho,
ich habe das jetzt alles mal gut durchgerechnet und alle Angaben die ich von dir bekommen habe berücksichtigt.
Mein Vater war heut bei der Familienkasse, und die haben gesagt, dass ich meine Wohnung (die ich mir wegen der Ausbildung geholt habe) nicht als Werbungskosten absetzen kann.
Erstmal zu deiner Frage: grundsächlich ist es so, das die Wohnung als doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden kann, wenn ein eigener Hausstand in der vorherigen Wohnung vorlag. Das würde heißen Miete, Zweitwohnungssteuer (falls anfällt), Reperaturkosten ect. pp. können abgesetzt werden.
Des Weiteren können eine Familienheimfahrt pro Woche und Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden.
Jedoch gibt es Außnahmen und genau soeine bist du. Im Einkommensteuergesetz in H 43 unter dem Stichpunkt "Eigener Hausstand" der Lohnsteuerhinweise, steht das kein eigener Hausstand vorliegt,bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder waren.
Somit fällt das leider weg.
Zu deinem Einkommen
auf folgende Beträge bin ich gekommen
2007 3.351,-
2008 10.041,-
2009 10.787,-
2010 11.506,-
2011 1.788,-
so, jetzt habe ich die 21,01 % abgezogen. Das ergibt
2007 2.646,95
2008 7.931,39
2009 8.520,65
2010 9.088,59
2011 1.412,34
der Höchstbetrag ist 7.680 Euro, für 2007 und 2011 ist er jedoch zu zwölfteln, da der Berücksichtigungszeitraum nicht das ganze Kalenderjahr betrifft. Somit in 2007 ein Höchstbetrag i.H.v. 2560,- und in 2011 i.H.v. 1.280,-
Diese Höchstbeträge habe ich nun von den Einkünften und Bezügen abgezogen. Da kommt heraus
2007 86,95
2008 251,39
2009 840,65
2010 1.408,59
2011 132,34
und genau diese Beträge gilt es mit Werbungskosten zu übersteigen, wobei das nur in 2010 problematisch werden könnte, da von diesen Beträgen noch ein Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920,- abgezogen wird. Das ist quasi ein Betrag den jeder bekommt, wenn er weniger Werbungskosten als diese 920,- hat.
Daraus schlussfolgere ich, dass für 2007, 2008, 2009 und 2011 auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sich an den Bemessungsgrundlagen im Gesetz nichts ändern sollte.
2010 ist im Grunde genommen auch nicht das Problem, gerade wenn deine Berüfsschule etwas weiter entfernt ist, da du hier z.B. für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro bekommst und dazu noch für jeden Tag an dem du länger als 8h von zu Hause weg bist Verpflegungsmehraufwendung von 6,- pro Tag geltend machen kannst. Jedoch wie gesagt nur wenn du zur Berufsschule fährst, da diese als Dienstreise angesehen wird. Du musst nur gucken ob der Berufsschulabschnitt nicht hintereinander 3 Monate übersteigt. Aber ich denke mal, das du, was weiß ich 2-3 mal in der Woche Berufsschule hast. Von daher auch kein Problem mit den 3 Monaten
Hoffe ich konnte dir nen bischen weiter helfen. Wenn du was nicht verstanden hast -------->nachfragen
Gruß