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Autor Thema: Wunschgehalt in der Ausbildung  (Gelesen 8607 mal)
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Mac Moneysac
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« Antwort #15 am: 20. September 2007, 17:19:25 »

huhu,

also ich habe mir das jetzt mal etwas genauer angeguckt, auch im Einkommensteuergesetz und brauche jedoch noch einige Informationen mehr.

1. Wo hast du vorher gewohnt, also bevor du deine Wohnung am Beschäftigungsort bezogen hast?
Hattest du eine eigene Wohnung oder hast du vorher bei deinen Eltern gewohnt?

2. Für welches Kalenderjahr ist der Antrag gestellt worden, bzw. für welches Jahr habt ihr vor den Antrag zu stellen?
Da von 2006 zu 2007 mehrere Gesetzesänderungen stattgefunden haben.

3. Was sind das für sonstige Leistungen? Urlaubs und Weihnachtsgeld? Wenn ja wieso wurden diese Leistungen in 11/07 und 12/07 gezahlt?

Sobald du mir darauf Antworten gegeben hast, rechne ich das alles mal durch.

Gruß
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TrippleM
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« Antwort #16 am: 20. September 2007, 20:00:10 »

1. Wo hast du vorher gewohnt, also bevor du deine Wohnung am Beschäftigungsort bezogen hast?
Hattest du eine eigene Wohnung oder hast du vorher bei deinen Eltern gewohnt?

Habe bei meinen eltern gewohnt

2. Für welches Kalenderjahr ist der Antrag gestellt worden, bzw. für welches Jahr habt ihr vor den Antrag zu stellen?
Da von 2006 zu 2007 mehrere Gesetzesänderungen stattgefunden haben.

Der Antrag ist für 2007 gestellt.

3. Was sind das für sonstige Leistungen? Urlaubs und Weihnachtsgeld? Wenn ja wieso wurden diese Leistungen in 11/07 und 12/07 gezahlt?
Zusätzliche Leistungen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Wieso das in 11/07 und 12/07 gezahlt wird kann ich nicht sagen - ich gehe davon aus, dass in 11/07 das Urlaubsgeld für die Auszubildenden im 1. Lehrjahr bezahlt wird, da sie in 06/xx wo das Geld normalerweise bezahlt wird, wir aber nochnicht angestellt waren. 12/07 dann das Weihnachtsgeld.

Hoffe meine Angaben waren genau genug. Und vielen Dank schonmal!!!  smile
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Mac Moneysac
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« Antwort #17 am: 22. September 2007, 17:22:37 »

hiho,

ich habe das jetzt alles mal gut durchgerechnet und alle Angaben die ich von dir bekommen habe berücksichtigt.

Zitat
Mein Vater war heut bei der Familienkasse, und die haben gesagt, dass ich meine Wohnung (die ich mir wegen der Ausbildung geholt habe) nicht als Werbungskosten absetzen kann.

Erstmal zu deiner Frage: grundsächlich ist es so, das die Wohnung als doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden kann, wenn ein eigener Hausstand in der vorherigen Wohnung vorlag. Das würde heißen Miete, Zweitwohnungssteuer (falls anfällt), Reperaturkosten ect. pp. können abgesetzt werden.
Des Weiteren können eine Familienheimfahrt pro Woche und Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden.

Jedoch gibt es Außnahmen und genau soeine bist du. Im Einkommensteuergesetz in H 43 unter dem Stichpunkt "Eigener Hausstand" der Lohnsteuerhinweise, steht das kein eigener Hausstand vorliegt,bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder waren.

Somit fällt das leider weg.

Zu deinem Einkommen

auf folgende Beträge bin ich gekommen

2007                         3.351,-
2008                       10.041,-
2009                       10.787,-
2010                       11.506,-
2011                         1.788,-

so, jetzt habe ich die 21,01 % abgezogen. Das ergibt

2007                         2.646,95
2008                         7.931,39
2009                         8.520,65
2010                         9.088,59
2011                         1.412,34

der Höchstbetrag ist 7.680 Euro, für 2007 und 2011 ist er jedoch zu zwölfteln, da der Berücksichtigungszeitraum nicht das ganze Kalenderjahr betrifft. Somit in 2007 ein Höchstbetrag i.H.v. 2560,- und in 2011 i.H.v. 1.280,-

Diese Höchstbeträge habe ich nun von den Einkünften und Bezügen abgezogen. Da kommt heraus

2007                             86,95
2008                           251,39
2009                           840,65
2010                         1.408,59
2011                           132,34

und genau diese Beträge gilt es mit Werbungskosten zu übersteigen, wobei das nur in 2010 problematisch werden könnte, da von diesen Beträgen noch ein Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920,- abgezogen wird. Das ist quasi ein Betrag den jeder bekommt, wenn er weniger Werbungskosten als diese 920,- hat.

Daraus schlussfolgere ich, dass für 2007, 2008, 2009 und 2011 auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sich an den Bemessungsgrundlagen im Gesetz nichts ändern sollte.

2010 ist im Grunde genommen auch nicht das Problem, gerade wenn deine Berüfsschule etwas weiter entfernt ist, da du hier z.B. für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro bekommst und dazu noch für jeden Tag an dem du länger als 8h von zu Hause weg bist Verpflegungsmehraufwendung von 6,- pro Tag geltend machen kannst. Jedoch wie gesagt nur wenn du zur Berufsschule fährst, da diese als Dienstreise angesehen wird. Du musst nur gucken ob der Berufsschulabschnitt nicht hintereinander 3 Monate übersteigt. Aber ich denke mal, das du, was weiß ich 2-3 mal in der Woche Berufsschule hast. Von daher auch kein Problem mit den 3 Monaten

Hoffe ich konnte dir nen bischen weiter helfen. Wenn du was nicht verstanden hast -------->nachfragen

Gruß
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Ramoenchen
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« Antwort #18 am: 27. November 2007, 02:56:22 »

da es immer noch um das Wunschgehalt in der Ausbildung geht komme ich mal wieder auf das Thema zurück!

Also wenn man sich vorstellt das manche Leute von nur 347 Euro im Monat sich Ernähren also Leben müssen  ( Hartz 4 sei Dank ) dürfte man also eigentlich keine Wünsche äußern da man in fast jeder Ausbildung ja mehr bekommt.

ABER: Da ich finde das Hartz eh nicht gerechtfertigt ist fidne ich einen Pscuhbetrag von Monatlich 800 Euro netto als ANgemessen um davon leben zu können und auch mal ein paar kleine Sprünge machen kann.
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Sven24
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« Antwort #19 am: 19. September 2010, 10:49:42 »

Sehr interessante Auflistun Mac Moneysac! Danke
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