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: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 19. July 2007, 10:55:01 Huhu,
was wäre denn euer Wunschgehalt für eure Ausbildung. Jetzt mal realistisch gesehen ;) Oder ist euch das Gehalt in der Ausbildung erstmal gar nicht so wichtig? Einige werden wahrscheinlich eh noch zu Hause wohnen und von daher spielt das Geld ja dann gar nicht so eine große Rolle. Ich kenne aber auch genug Leute, die ihre Ausbildung nicht zuletzt aufgrund des Gehaltes gewählt haben. Gruß, Manu : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Don_Maikey 08. August 2007, 09:14:48 Wuuuuunschgehalt also :D
ne mal im Ernst, da ich schon in meinen eigenen 4 Wänden wohne, würde ich schon so 600-800 Euro verdienen wollen. Jedoch ist es nicht so und so wird es wahrscheinlich auch nur mein Wunschgehalt bleiben ... mfg Don_Maikey : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 10. August 2007, 19:36:43 Also brutto ist das ja sogar bei manchen Ausbildungen drin, aber netto sind das dann wohl nur noch sehr wenige.
Wenn es nicht gerade eine "Vertreter-Ausbildung" ist, wüsste ich nicht, wo man noch so viel verdienen kann. : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : DjHawkH 19. August 2007, 12:30:51 Ich finde in der Ausbildung sollte man auch nicht so viel verdienen. Mann sollte bedenken, dass der Betrieb ja einem schon die Möglichkeit bietet einen Beruf zu erlernen, das ist heutzutage auch schon viel Wert.
Das ist auch bei vielen Betrieben der Ausschlaggebende Grund, nicht auszubilden! Azubis sind viel zu teuer! Wenn man sich überlegt, dass man früher noch Lehrgeld zahlen musste, finde ich die Vergütungen in einigen Ausbildungsberufen heute sogar zu hoch. Die Ausbildungsvergütung ist ja auch nicht dazu da, um Geld zu sparen oder im Luxus zu leben. Sie soll nur die Ausgaben decken, die durch die Ausbildung anfallen! Nehmen wir mal mich als Beispiel: Ich habe eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelandel gemacht. Habe im ersten Jahr (glaube ich) 500,- netto gehabt. Dafür musste ich mir meine Auto finanzieren, Versicherung, Steuern, Sprit, Reparatur,etc. Außerdem ist mein Betrieb 40 km von mir entfernt, also 80 km Strecke. Ich bin auch mit dem Geld ausgekommen, auch wenn es manchmal nicht leicht war. Positivier Nebeneffekt. Mann lernt mit Geld unzugehen und schätzt das, was man verdient! : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 19. August 2007, 13:18:52 Da muss ich dir voll zustimmen. :thumbup:
Wobei ich finde, dass manche Vergütungen schon gerechtfertigt sind. Denn selbst in der Ausbildung übernimmt man ja oft schon die Aufgaben eines fest Angestellten. Und davon profitiert das Unternehmen ja dann auch. Klar haben die auch eine große Aufgabe übernommen, einen auszubilden, und haben damit vielleicht auch bisschen mehr Stress. Deshalb finde ich auch, dass das Ausbildungsgehalt nicht zu hoch sein sollte. Außerdem ist die teilweise zu hohe Vergütung auch ein Grund dafür, nicht zu studieren und erstmal Geld zu verdienen... : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : TrippleM 19. August 2007, 22:25:08 Also ich hab jetzt dann im 1. Lehrjahr um die 600€ netto, und bin selber überrascht gewesen wie ich so nen hohen Betrag auf dem Vertrag gesehen hab :D - Bin voll zufrieden damit. Muss zwar auch ne Wohnung davon finanzieren, aber das geht schon.
Einziger Nachteil ist, dass man wenn man zu viel verdient kein Kindergeld mehr bekommt... Ab dem 3. Lehrjahr bekomm ich (bzw. meine Eltern) z.B. keins mehr... da würde ich ehrlich gesagt lieber weniger Ausbildungsvergütung bekommen. :gruebel: : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : crackwriter 19. August 2007, 23:27:53 hi, ich weiß ja nicht wie es bei ausbildungsverträgen ist aber rede einfach mit deinem Arbeitgeber und sage ihnen, du möchtest etwas weniger und erkläre ihnen das dann auch. Ich habe jedenfalls schon von Ausgelernten gehört(im Vertrieb) dass sie eine gehaltserhöhung erst ein jahr später wollten, weil sie ansonsten in eine andere Steuerklasse gerutscht wären und am Ende weniger verdient hätten.
: Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : DjHawkH 20. August 2007, 08:31:21 Einziger Nachteil ist, dass man wenn man zu viel verdient kein Kindergeld mehr bekommt... Ab dem 3. Lehrjahr bekomm ich (bzw. meine Eltern) z.B. keins mehr... da würde ich ehrlich gesagt lieber weniger Ausbildungsvergütung bekommen. :gruebel: Das Problem hatte ich auch, dass ich zu viel vedient hatte. Wenn man über 7400 € im Jahr verdien wird einem das Kindergeld gestrichen, was auch noch mal gute 1500 € sind. Ich habe die 1500 € für ein Jahre nachbezahlt bekomme, weil ich extrem hohe Werbungskosten hatte (wegen der weiten Entfernung zum Betrieb). Zu den Werbungskosten zählen auch Arbeitsmaterial (z.B. Schuhe, "Blaumann", sogar Fachzeitschriften, die dem Beruf dienen!) Also, Kontoauszüge immer gut aufbewahren! Wollen die nämlich als Nachweis haben, Rechnung reicht dennen nicht, könnte ja auch von jemand anderem sein. Und somit war ich wieder unter die Bemessungsgrenze von 7400 € gefallen und haben eine Nachzahlung erhalten. Muss man einfach mal versuchen, auch wenn es grade so an der Grenze ist. : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 20. August 2007, 21:58:21 Denn Tipp mit den Werbungskosten hätte ich jetzt auch gebracht. Super Hinweis DjHawkH :thumbup:
Da kann man immer ein bisschen Tricksen. Muss man mal im Internet ein wenig googlen und dann findet man, was man davon alles absetzen kann und dann rutscht man recht schnell wieder unter die Grenze, außer man verdient wirklich sehr viel mehr. : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : B-Baller 21. August 2007, 01:57:42 Viele Leute bekommen für ihre Ausbildung gar kein Geld, mal abgesehen vom staatlichen Bafög. Doch auch dies ist nicht gewiss, wie z.B. bei meiner Freundin die Medizinisch-Technische-Laboratoriumsassistenz lernt. Auch wenn es "nur" eine schulische Ausbildung ist, bin ich der festen Überzeugung, dass sie mehr dafür macht als 70 % aller Auszubildenden in "bezahlten" Lehren.
Aber sowas kann man wohl nicht ändern, was mich bei der heutigen Gesellschaft eigentlich auch nicht mehr wundert. Einige Freunde von mir lernen bei der Post oder Bosch und verdienen dort im 1. Lehrjahr über 900 € brutto ... : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Mac Moneysac 11. September 2007, 12:30:55 Denn Tipp mit den Werbungskosten hätte ich jetzt auch gebracht. Super Hinweis DjHawkH thumbup: Da kann man immer ein bisschen Tricksen. Muss man mal im Internet ein wenig googlen und dann findet man, was man davon alles absetzen kann und dann rutscht man recht schnell wieder unter die Grenze, außer man verdient wirklich sehr viel mehr. Mit meiner Ausbildungsvergütung war ich supper zufiereden. Das waren monatlich 817, 66 Euro Brutto und 817,- Euro netto, da ich als Beamter keine Sozialabgaben leisten musste. Somit ist nur Lohnsteuer runter gegangen. Auserdem kam noch das gute alte Weihnachtsgeld i.H.v. 200,- Euro dazu. Also ich hatte im letzten Jahr ca. 10.000 Euro brutto = netto auf die hand und habe trotz allem noch Kindergeld bekommen. Aber das lag sicherlich an meiner Ausbildung die ich beim Finanzamt gemacht habe. Denn diese komischen Familienkassen richten sich alle nach dem Einkommensteuergesetz womit ich natürlich tagtäglich zu tun hatte. Da gibbt es nähmlich so einige Tricks und Kniffe die man als Autonormalverbraucher nich unbedingt kennt. Wenn also diesbezüglich noch fragen an mich sind, wo es um Werbungskosten geht, stehe ich gerne mit provessionellen Auskünften bereit, schreibt mich einfach mal an. : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 13. September 2007, 11:43:06 Wird denn das Bruttogehalt oder das Nettogehalt für die Berechnung des Kindergeldes herangezogen?
: Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Mac Moneysac 13. September 2007, 12:42:58 Also im Einkommensteuergesetz ist das ein bisschen dürftig formuliert. Hier wird nähmlich von Einkünften und Bezügen gesprochen, diese dürfen nicht über (zurzeit) 7680,- Euro liegen. Bei der Berechnung geht man erst vom Brutto aus, jedoch werden davon Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen und der Rest darf eben nicht über 7680,- Euro liegen.
Interessant ist hierbei, dass unter anderem auch Bafög ein Bezug ist und in die Berechnung einfließt ( jedoch nur zu 50 %, bei Schülern zu 100%) : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Manuel 13. September 2007, 18:39:15 Naja Einkünfte und Bezüge sind ja echt bissl dürftig formuliert.
Frag mich nur wie das bei dir geht. Ich meine du hast ja bissl über 800 Euro netto gehabt und trotzdem Kindergeld bekommen, weil brutto = netto war. Wenn jetzt aber einer, der nicht gerade im öffentlichen Dienst arbeitet auf 800 Netto kommen will, dann hat er ja locker über 1000 Euro brutto. Nur der wird dann bestimmt kein Kindergeld mehr kriegen oder? Obwohl er ja genauso viel auf dem Konto hat... : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : TrippleM 19. September 2007, 20:09:16 Wenn also diesbezüglich noch fragen an mich sind, wo es um Werbungskosten geht, stehe ich gerne mit provessionellen Auskünften bereit, schreibt mich einfach mal an. Hiho, ich hätte noch eine oder mehrere Fragen: Mein Vater war heut bei der Familienkasse, und die haben gesagt, dass ich meine Wohnung (die ich mir wegen der Ausbildung geholt habe) nicht als Werbungskosten absetzen kann. Wenn ich jetzt jeden Tag die 80Km Hin- und zurück fahren würde könnte ich das absetzen, aber die Wohnung nicht o_O' - stimmt das wirklich so oder haben die Mist erzählt? Was kann ich noch alles absetzen, um z.B. im 3. Lehrjahr immernoch Kindergeld zu bekommen? Hier mal was ich verdiene, damit mir evtl. besser geholfen werden kann: Ausbildungsvergütung ab 1.9.2007: 748€ Arbeitnehmer-Anteil Sozialversicherung: 21,01% Erhöhung im Laufe der weiteren Ausbildung auf: 761€ (ab1.6.08) 803€ (ab 1.9.08) 856€ (ab 1.9.09) 894€ (ab 1.9.10) Zusätzliche Leistungen: 11/07 ca. 187€ | 12/07 ca. 172€ 06/08 ca. 525€ | 11/08 ca. 281€ 06/09 ca. 554€ | 11/09 ca. 385€ 06/10 ca. 590€ | 11/10 ca. 492€ Bin für alle Tipps und Antworten sehr dankbar! : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Mac Moneysac 20. September 2007, 17:19:25 huhu,
also ich habe mir das jetzt mal etwas genauer angeguckt, auch im Einkommensteuergesetz und brauche jedoch noch einige Informationen mehr. 1. Wo hast du vorher gewohnt, also bevor du deine Wohnung am Beschäftigungsort bezogen hast? Hattest du eine eigene Wohnung oder hast du vorher bei deinen Eltern gewohnt? 2. Für welches Kalenderjahr ist der Antrag gestellt worden, bzw. für welches Jahr habt ihr vor den Antrag zu stellen? Da von 2006 zu 2007 mehrere Gesetzesänderungen stattgefunden haben. 3. Was sind das für sonstige Leistungen? Urlaubs und Weihnachtsgeld? Wenn ja wieso wurden diese Leistungen in 11/07 und 12/07 gezahlt? Sobald du mir darauf Antworten gegeben hast, rechne ich das alles mal durch. Gruß : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : TrippleM 20. September 2007, 20:00:10 1. Wo hast du vorher gewohnt, also bevor du deine Wohnung am Beschäftigungsort bezogen hast?
Hattest du eine eigene Wohnung oder hast du vorher bei deinen Eltern gewohnt? Habe bei meinen eltern gewohnt 2. Für welches Kalenderjahr ist der Antrag gestellt worden, bzw. für welches Jahr habt ihr vor den Antrag zu stellen? Da von 2006 zu 2007 mehrere Gesetzesänderungen stattgefunden haben. Der Antrag ist für 2007 gestellt. 3. Was sind das für sonstige Leistungen? Urlaubs und Weihnachtsgeld? Wenn ja wieso wurden diese Leistungen in 11/07 und 12/07 gezahlt? Zusätzliche Leistungen sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wieso das in 11/07 und 12/07 gezahlt wird kann ich nicht sagen - ich gehe davon aus, dass in 11/07 das Urlaubsgeld für die Auszubildenden im 1. Lehrjahr bezahlt wird, da sie in 06/xx wo das Geld normalerweise bezahlt wird, wir aber nochnicht angestellt waren. 12/07 dann das Weihnachtsgeld. Hoffe meine Angaben waren genau genug. Und vielen Dank schonmal!!! :) : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Mac Moneysac 22. September 2007, 17:22:37 hiho,
ich habe das jetzt alles mal gut durchgerechnet und alle Angaben die ich von dir bekommen habe berücksichtigt. Mein Vater war heut bei der Familienkasse, und die haben gesagt, dass ich meine Wohnung (die ich mir wegen der Ausbildung geholt habe) nicht als Werbungskosten absetzen kann. Erstmal zu deiner Frage: grundsächlich ist es so, das die Wohnung als doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden kann, wenn ein eigener Hausstand in der vorherigen Wohnung vorlag. Das würde heißen Miete, Zweitwohnungssteuer (falls anfällt), Reperaturkosten ect. pp. können abgesetzt werden. Des Weiteren können eine Familienheimfahrt pro Woche und Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden. Jedoch gibt es Außnahmen und genau soeine bist du. Im Einkommensteuergesetz in H 43 unter dem Stichpunkt "Eigener Hausstand" der Lohnsteuerhinweise, steht das kein eigener Hausstand vorliegt,bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder waren. Somit fällt das leider weg. Zu deinem Einkommen auf folgende Beträge bin ich gekommen 2007 3.351,- 2008 10.041,- 2009 10.787,- 2010 11.506,- 2011 1.788,- so, jetzt habe ich die 21,01 % abgezogen. Das ergibt 2007 2.646,95 2008 7.931,39 2009 8.520,65 2010 9.088,59 2011 1.412,34 der Höchstbetrag ist 7.680 Euro, für 2007 und 2011 ist er jedoch zu zwölfteln, da der Berücksichtigungszeitraum nicht das ganze Kalenderjahr betrifft. Somit in 2007 ein Höchstbetrag i.H.v. 2560,- und in 2011 i.H.v. 1.280,- Diese Höchstbeträge habe ich nun von den Einkünften und Bezügen abgezogen. Da kommt heraus 2007 86,95 2008 251,39 2009 840,65 2010 1.408,59 2011 132,34 und genau diese Beträge gilt es mit Werbungskosten zu übersteigen, wobei das nur in 2010 problematisch werden könnte, da von diesen Beträgen noch ein Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920,- abgezogen wird. Das ist quasi ein Betrag den jeder bekommt, wenn er weniger Werbungskosten als diese 920,- hat. Daraus schlussfolgere ich, dass für 2007, 2008, 2009 und 2011 auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sich an den Bemessungsgrundlagen im Gesetz nichts ändern sollte. 2010 ist im Grunde genommen auch nicht das Problem, gerade wenn deine Berüfsschule etwas weiter entfernt ist, da du hier z.B. für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro bekommst und dazu noch für jeden Tag an dem du länger als 8h von zu Hause weg bist Verpflegungsmehraufwendung von 6,- pro Tag geltend machen kannst. Jedoch wie gesagt nur wenn du zur Berufsschule fährst, da diese als Dienstreise angesehen wird. Du musst nur gucken ob der Berufsschulabschnitt nicht hintereinander 3 Monate übersteigt. Aber ich denke mal, das du, was weiß ich 2-3 mal in der Woche Berufsschule hast. Von daher auch kein Problem mit den 3 Monaten Hoffe ich konnte dir nen bischen weiter helfen. Wenn du was nicht verstanden hast -------->nachfragen Gruß : Re: Wunschgehalt in der Ausbildung : Ramoenchen 27. November 2007, 02:56:22 da es immer noch um das Wunschgehalt in der Ausbildung geht komme ich mal wieder auf das Thema zurück!
Also wenn man sich vorstellt das manche Leute von nur 347 Euro im Monat sich Ernähren also Leben müssen ( Hartz 4 sei Dank ) dürfte man also eigentlich keine Wünsche äußern da man in fast jeder Ausbildung ja mehr bekommt. ABER: Da ich finde das Hartz eh nicht gerechtfertigt ist fidne ich einen Pscuhbetrag von Monatlich 800 Euro netto als ANgemessen um davon leben zu können und auch mal ein paar kleine Sprünge machen kann. |